Gemeindeverband Malsch
Kompromisslinie in der Kinderbetreuung gefunden
Stellungnahme der CDU-Fraktion
In der Gemeinderatssitzung am 25. April 2023, welche aufgrund der zahlreichen Besucherinnen und Besucher im Bürgerhaus stattfand, wurden die seit Sommer 2022 diskutierten Themen rund um die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Schulen verabschiedet.
Als CDU-Fraktion begrüßten wir den im Verwaltungsausschuss gefundenen Vorschlag, dass die Kindergartengebühren für ausgefallene Betreuungstage ab dem 13. Tag – über das Jahr gesehen – erstattet werden, und dies auch schon für das laufende Kiga-Jahr 2022/2023. Dies ist eine Kulanzregelung der Gemeinde, für welche keine rechtliche Verpflichtung besteht, gleichwohl sehen wir dies, insbesondere aufgrund der vergangenen Ausfallzeiten als dringend gerechtfertigt an.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Eltern wissen wir, dass die Verlässlichkeit von Betreuungszeiten das drängendste Thema für sie ist. Obwohl die Gemeinde Malsch die Stellen im Erziehungsbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt hat, wackeln die Besetzungspläne, sobald Erzieherinnen krank werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein persönliches und gleichermaßen ein gesellschaftspolitisches Anliegen, und das erfordert selbstverständlich eine Verlässlichkeit von angebotenen Kinderbetreuungszeiten!
Daher forderten wir als CDU-Fraktion die kurzfristige Einberufung eines Runden Tisches (noch im Mai 2023) – mit Vertretungen der Eltern, der Erzieherinnen und Leitungskräften, der Rathausverwaltung und der Fraktionen und erhoben dies zum förmlichen Antrag. Wir müssen die gewachsene Struktur der Kinderbetreuung von Malsch in den Blick nehmen, schauen, wo Bedarfe sind, den Blick auch über den Tellerrand werfen und anbieten, was leistbar ist. Wir wollen einen Runden Tisch mit allen Beteiligten, der zum Ziel hat, die Verlässlichkeit der Betreuung ab September 2023 deutlich zu steigern und Gruppenschließungen künftig zu verhindern.
Hinsichtlich der Neugestaltung der Kindergartengebühren waren wir uns mit fast allen Fraktionen einig, dass ein Wechsel zur familienbezogenen Sozialstaffelung (Württemberger Modell) familienfreundlicher und daher zu beschließen ist. Die Änderung des Gebührenmodells führt je nach familiärer Konstellation zu finanziellen Mehr- oder Minderbelastungen. Im Falle von Mehrbelastungen war uns die Deckelung von 100 Euro monatlich pro Familie als maximale Mehrbelastung gegenüber den jetzigen Gebühren wichtig. Ebenso begrüßten wir eine Anpassung der derzeitigen Gebühren in 3 Schritten, da seit der letzten Gebührenfestsetzung in Malsch von 2018, die Kostendeckung auf ca. 11 % gesunken ist und die empfohlene Richtgröße für Baden-Württemberg bei 20 % liegt.
Der Vorschlag der Verwaltung sah für die kommenden 3 Jahre als Basis der Gebührenberechnung, die kalkulierten „Malscher Kosten“ aus dem Jahr 2021/2022 vor. Von diesem Betrag sollten im Kiga-Jahr 2023/2024 -15 % erhoben werden, 2024/2025 – 16 % und 2025/2026 – 17 %. Diese gleichbleibende Basis war für uns nicht tragfähig, denn heute ist schon jedem klar, dass im Jahr 2026 die realen Kosten für einen Kindergartenbetrieb enorm hinterherhinken würden. Ich denke hier z. B. an die gestiegenen Energiepreise, die Inflation schlechthin sowie die Tariferhöhungen. Dies zusammen wird deutlich Buche schlagen. Als Gemeinderat ist es unsere Aufgabe, den Haushalt der Gemeinde nachhaltig und im Gesamten im Blick zu halten.
Viel zweckmäßiger als die „eingefrorenen Malscher Kosten“ von 2021/2022 zu verwenden, vertraten wir die Auffassung, als Basis den Berechnungen der gemeinsamen Empfehlung des Städtetags BaWü, des Gemeindetags BaWü und der kirchlichen Fachverbände zu folgen, die jedes Jahr die Gebühren neu errechnen und für Baden-Württemberg empfehlen. Bei dieser Vorgehensweise würden eine Vergleichsrechnung sowie ein jährlicher Satzungsbeschluss erfolgen.
Die Vorteile der landesweiten Empfehlung sind
Wir plädierten also dafür, für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 die Gebühren mit 15 % der Kosten der landesweiten Empfehlung anzusetzen und dies in eine Satzung zu gießen. Gleichfalls plädierten wir dafür, zu beschließen, dass für die beiden nächsten Jahre, 16 % bzw. 17 % der Kosten der dann errechneten landesweiten Empfehlung angewandt werden.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen trugen im Folgenden ihre Standpunkte vor … eine Fraktion wollte in der aktuellen Sitzung die Gebühren für 3 Jahre auf Zahlen von 2021/2022 entscheiden, eine andere Fraktion nach einem Jahr erst einmal evaluieren und die dritte Fraktion wollte gar nichts beschließen. In dieser Situation war ein gutes Ergebnis nicht zu erwarten.
Daraufhin erbat die CDU eine Auszeit von 5 Minuten um eine Kompromisslinie bezüglich der kontroversen Standpunkte zu finden. Es ist das Wesen einer Demokratie, dass unter Abwägung von Meinungen und Fakten Mehrheiten gefunden werden. Als Ergebnis kann nun festgehalten werden, dass sich das Gemeinderatsgremium mit großer Mehrheit an zeitgerechten Kosten orientieren möchte. Daher werden zunächst nur die Gebühren für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 entschieden.
Im weiteren Verlauf der Gemeinderatsitzung wurde der Neugestaltung der Schulbetreuung auf einheitlich 5 Tage zugestimmt. Ebenso fand auch bei der CDU die Festsetzung eines Kostenbeitrag bei den Verpflegungsgebühren von 80 % großen Anklang. Abschließend wurde der Beschluss gefasst, alle Gebühren auf öffentlich-rechtliche Basis umzustellen.
Für die CDU-Fraktion
Elke Schick-Gramespacher, Fraktionsvorsitzende
Abgeordnete Neumann-Martin informiert: Härtefallhilfen für Privathaushalte starten.
Anträge auf Kostenerstattung für nicht leitungsgebundene Energieträger können ab 8. Mai eingereicht werden.
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen, können ab 8. Mai Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
„Die Regierung in Berlin hat die Länder lange warten lassen. Ich bin froh, dass wir nun die Hilfen endlich umsetzen können und alle Heizungsbesitzer entlasten“, so Neumann-Martin.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. Neumann-Martin betont, dass auch Papieranträge möglich seien, die Online-Bearbeitung allerdings am schnellsten gehe! Auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg, um.baden-wuerttemberg.de, ist das Antragsformular verlinkt und Fragen zum Verfahren werden beantwortet.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Informationstag des CDU Gemeindeverbandes Malsch zum Thema„Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.“
Besuch bei einem Unternehmen für Baustoffrecycling in Malsch
Unter Teilnahme des Bundestagsabgeordneten Nicolas Zippelius und der Landtags-abgeordneten Christine Neumann-Martin, hatte der CDU Gemeindeverband Malsch unter dem Motto „Nachhaltigkeit – Ressourcen schonen“ seine Mitglieder und Freunde u.a. zu einem Besuch bei der Firma Baurec in Malsch eingeladen. Ziel war Aktuelles über das Recycling von Baumaterialien zu erfahren.
Juniorchef Sebastian Storz informierte die Gruppe über die Wichtigkeit verwertbaren Bauschutt zu recyclen, um dieses Material wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und nicht wie in der Vergangenheit auf Deponien unverwertbar zu lagern. Dies ist wichtig, um die vorhandenen Ressourcen zu schonen, denn Rohstoffe wie Steine und Kies sind endlich. Abbauflächen wie Baggerseen bedeuten Eingriffe in die Natur, sind Grundwasserseen und dadurch Eintrittspforten für Schadstoffe und in der Endstufe tote Flächen, für Naherholungs-gebiete also nicht geeignet.
Die von dem Unternehmen recycelten Materialen sind schadstofffrei (schadstoffhaltige Teile werden im Vorfeld aussortiert). Vor allem Beton kann durch das aufbereitete Material problemlos hergestellt werden. Allerdings, so räumt Storz jr. ein, wird recycelter Beton – nach seiner Meinung nicht nachvollziehbar -z.T. um ca. 30% teurer angeboten, was für die Bauwirtschaft dann wieder wenig interessant ist. Hier kam von Seiten der Abgeordneten der Hinweis, evtl. Anreize für Verwendung von recyceltem Beton einzuführen, um die vorhandenen Ressourcen zu schonen.
Ein weiteres Hindernis für die Herstellung von recyceltem Beton sind die bestehenden deutschen Normen, die an die neuen Verwertungsmöglichkeiten noch nicht angepasst wurden, wie dies z.B. in den Niederlanden und in der Schweiz bereits geschehen ist.
Was die Unternehmerfamilie Storz, die seit mehr als 30 Jahren in Malsch ansässig ist, am meisten unter den Nägeln brennt, sind fehlende Flächen für den Platz der erforderlichen Maschinen und Lagerflächen für die unterschiedlichen Materialien. Hier erhofft sich das Unternehmen bei der Flächenbeschaffung Unterstützung durch die Gemeinde, um den Standort Malsch nicht verlassen zu müssen.
Wie sagte Herr Storz am Ende der Führung „Das Know how ist da – was fehlt ist die Fläche.“
Aufgestellt: Pressedienst der CDU Malsch
Foto: Katharina Richter
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